Rechtsprechung
   FG Hamburg, 30.10.2018 - 4 V 27/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,45300
FG Hamburg, 30.10.2018 - 4 V 27/18 (https://dejure.org/2018,45300)
FG Hamburg, Entscheidung vom 30.10.2018 - 4 V 27/18 (https://dejure.org/2018,45300)
FG Hamburg, Entscheidung vom 30. Oktober 2018 - 4 V 27/18 (https://dejure.org/2018,45300)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,45300) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung der Vollziehung einer verbindlichen Zolltarifauskunft über die Einreihung von Zierleisten für Pkw-Innenräume

  • rechtsportal.de

    VO (EU) 952/2013 Art. 45 Abs. 2
    Aussetzung der Vollziehung einer verbindlichen Zolltarifauskunft über die Einreihung von Zierleisten für Pkw-Innenräume

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zur zolltariflichen Einreihung von sog. Zierleisten (Dekorblenden) für den Fahrzeuginnenraum

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 03.12.1985 - VII R 14/81
    Auszug aus FG Hamburg, 30.10.2018 - 4 V 27/18
    Hauptware eines Teils ist grundsätzlich immer die tariflich nächsthöhere Ware (BFH, Urteil vom 03.12.1985, VII R 14/81, juris Rn. 13; FG München, Urteil vom 08.12.2005, 14 K 1649/05, juris Rn. 28).
  • FG München, 08.12.2005 - 14 K 1649/05

    Pipettenspitzen für Pipettierroboter

    Auszug aus FG Hamburg, 30.10.2018 - 4 V 27/18
    Hauptware eines Teils ist grundsätzlich immer die tariflich nächsthöhere Ware (BFH, Urteil vom 03.12.1985, VII R 14/81, juris Rn. 13; FG München, Urteil vom 08.12.2005, 14 K 1649/05, juris Rn. 28).
  • FG Hamburg, 10.04.2018 - 4 V 194/16

    Zollrecht - Tarifierung: Eilrechtsschutz gegen verbindliche Zolltarifauskünfte

    Auszug aus FG Hamburg, 30.10.2018 - 4 V 27/18
    Er ist zwar zulässig, insbesondere ist die gewählte Antragsart für Eilrechtsschutz gegen vZTAe statthaft (FG Hamburg, Beschluss v. 10.04.2018, 4 V 194/16, juris Rn. 30).
  • FG Hamburg, 21.12.2017 - 4 V 143/17

    Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung von Röntgenflachdetektoren - Antrag auf

    Auszug aus FG Hamburg, 30.10.2018 - 4 V 27/18
    Die Umstände, die die Aussetzung der Vollziehung rechtfertigen, hat der Antragsteller glaubhaft zu machen (§ 155 Satz 1 FGO i. V. m. §§ 920 Abs. 2, 294 Abs. 1 ZPO; vgl. zum Vorstehenden FG Hamburg, Beschluss vom 21.12.2017, 4 V 143/17, juris mit Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.12.2013 - C-450/12

    HARK - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Positionen

    Auszug aus FG Hamburg, 30.10.2018 - 4 V 27/18
    Es muss auch festgestellt werden, dass das mechanische oder elektrische Funktionieren der fraglichen Maschine oder des fraglichen Geräts von dieser Ware abhängt (EuGH, Urteil vom 12.12.2013, C-450/12, juris - HARK).
  • EuGH, 16.06.2011 - C-152/10

    Unomedical

    Auszug aus FG Hamburg, 30.10.2018 - 4 V 27/18
    Nach der Rechtsprechung des EuGH bedeutet der Begriff "Zubehör", dass es sich um eine auswechselbare Vorrichtung handelt, die ein Gerät für die Ausführung einer bestimmten Arbeit geeignet macht, seine Verwendungsmöglichkeiten erweitert oder es in die Lage versetzt, eine im Zusammenhang mit seiner Hauptfunktion stehende Sonderarbeit auszuführen (EuGH, Urteil vom 16.06.2011, C-152/10, Unomedical).
  • BFH, 18.12.2001 - VII R 78/00

    Tarifierung; Spielzeug

    Auszug aus FG Hamburg, 30.10.2018 - 4 V 27/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union sowie des Bundesfinanzhofes (EuGH, Urteil vom 20.06.1996, C-121/95, juris; BFH, Urteil vom 18.12.2001, VII R 78/00, juris) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur - KN).
  • EuGH, 20.06.1996 - C-121/95

    VOBIS Microcomputer / Oberfinanzdirektion München

    Auszug aus FG Hamburg, 30.10.2018 - 4 V 27/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union sowie des Bundesfinanzhofes (EuGH, Urteil vom 20.06.1996, C-121/95, juris; BFH, Urteil vom 18.12.2001, VII R 78/00, juris) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur - KN).
  • BFH, 09.05.2000 - VII R 14/99

    Tarifierung von Schwimmshorts; Badeshorts

    Auszug aus FG Hamburg, 30.10.2018 - 4 V 27/18
    Weiter werden "Nationale Entscheidungen und Hinweise" (NEH) zur Kombinierten Nomenklatur und zum Harmonisierten System veröffentlicht, die jedoch lediglich Verwaltungsanweisungen sind, die den deutschen Zollstellen bei Schwierigkeiten mit der Einordnung von Waren eine Tarifierungshilfe geben sollen und nur unverbindlichen Charakter haben (BFH, Urteil vom 09.05.2000, VII R 14/99, juris).
  • BFH, 14.11.2000 - VII R 83/99

    Zolltarifsache

    Auszug aus FG Hamburg, 30.10.2018 - 4 V 27/18
    Auf den Verwendungszweck einer Ware darf nur dann abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (BFH, Urteil vom 14.11.2000, VII R 83/99, juris).
  • EuGH, 09.12.1997 - C-143/96

    Knubben Spedition

  • FG Hamburg, 04.05.2020 - 4 V 28/20

    Zollrecht; Aussetzung der Vollziehung: Entstehung von Zoll und

    Die Umstände, die die Aussetzung der Vollziehung rechtfertigen, hat der Antragsteller glaubhaft zu machen (§ 155 Satz 1 FGO i. V. m. §§ 920 Abs. 2, 294 Abs. 1 ZPO; zum Vorstehenden FG Hamburg, Beschluss vom 30. Oktober 2018, 4 V 27/18, juris, Rn. 19).
  • FG Hamburg, 29.04.2020 - 4 V 27/20

    Zollrecht; Aussetzung der Vollziehung: Entstehung und Erlöschen von Zoll und

    Die Umstände, die die Aussetzung der Vollziehung rechtfertigen, hat der Antragsteller glaubhaft zu machen (§ 155 Satz 1 FGO i.V.m. §§ 920 Abs. 2, 294 Abs. 1 ZPO; zum Vorstehenden FG Hamburg, Beschluss vom 30. Oktober 2018, 4 V 27/18, juris, Rn. 19).
  • FG Hamburg, 11.06.2019 - 4 K 232/16

    (Zollrecht; Tarifierung: Einreihung von Modulen eines ASi-Systems (Slaves eines

    Hauptware eines Teils ist grundsätzlich immer die tariflich nächsthöhere Ware (BFH, Urteil vom 3. Dezember 1985, VII R 14/81, juris, Rn. 13; FG München, Urteil vom 8. Dezember 2005, 14 K 1649/05, juris, Rn. 28; FG Hamburg, Beschluss vom 30. Oktober 2018, 4 V 27/18, juris, Rn. 23).
  • FG Hamburg, 03.09.2021 - 4 V 65/21

    Zollrecht: Aufhebung der Vollziehung einer Sicherheitsleistung ohne

    Die Umstände, die die Aussetzung der Vollziehung rechtfertigen, hat der Antragsteller glaubhaft zu machen (§ 155 Satz 1 FGO i.V.m. §§ 920 Abs. 2, 294 Abs. 1 ZPO; zum Vorstehenden FG Hamburg, Beschluss vom 30. Oktober 2018, 4 V 27/18, juris, Rn. 19; Beschluss vom 29. April 2020, 4 V 27/20, juris, Rn. 22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht